Die Grundförderung
Für eine förderfähige Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude. Auch private Vermieter können diesen Zuschuss erhalten. Maßgeblich sind Gebäude, Technik und Antrag.
Schätzen Sie Heizkosten-Ersparnis und Förderhöhe für Ihre Wärmepumpe, sofort und ohne Anmeldung. Gerechnet nach der aktuellen BEG-Richtlinie, gültig seit dem 21. Juli 2026.
Unverbindliche Schätzung nach BEG-EM-Richtlinie vom 21.07.2026. Die genauen Werte ermitteln wir bei der Vor-Ort-Analyse.
Grundförderung und passende Boni werden addiert. Danach greifen die Grenzen für Förderquote und anrechenbare Kosten. Die folgenden aktuellen Sätze gelten für Anträge bis 31. Januar 2027.
Für eine förderfähige Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude. Auch private Vermieter können diesen Zuschuss erhalten. Maßgeblich sind Gebäude, Technik und Antrag.
Für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Bei Gas-Zentralheizungen und Biomasse sind mindestens 20 Betriebsjahre erforderlich.
Für selbstnutzende Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen. Ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 im Haushalt kann die Einkommensgrenzen erhöhen.
Für einen Antrag 2026 zählt der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden 2023 und 2024. Es geht um das zu versteuernde Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder. Der Familienzuschlag erhöht die Grenzen einmalig um 10.000 €.
| Ohne Familienzuschlag | Mit Familienzuschlag | Bonus |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | bis 40.000 € | 40 % |
| über 30.000 bis 40.000 € | über 40.000 bis 50.000 € | 30 % |
| über 40.000 bis 50.000 € | über 50.000 bis 60.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | über 60.000 € | 0 % |
Ab Februar 2027 sinken sowohl Klimabonus als auch Kostenobergrenze. Ihr ausgewähltes Antragsdatum steuert beide Werte im Rechner. Es zählt der Antrag, nicht der Einbautermin. Bereits zugesagte Förderungen werden hier nicht neu berechnet.
| Antrag | Kostenobergrenze | Klimabonus |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 28.000 € | 16 % |
| 01.02.–31.07.2027 | 27.250 € | 12 % |
| 01.08.2027–31.01.2028 | 26.500 € | 8 % |
| 01.02.–31.07.2028 | 25.750 € | 4 % |
| 01.08.2028–31.01.2029 | 25.000 € | 0 % |
Der Rechner ist der Anfang. Im Projekt bringen wir Technik, Unterlagen und die richtige Reihenfolge zusammen.
Wir klären Ihr Gebäude, die bisherige Heizung und die passende Lösung. Daraus entstehen das Angebot und die Bestätigung zum Antrag (BzA).
Vor dem Antrag braucht es einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung und geplantem Umsetzungstermin.
Sie beantragen den Zuschuss mit der BzA im Portal „Meine KfW“. Nach der Zusage geht es an die Umsetzung.
Nach der Installation folgen Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und Nachweise. Nach positiver Prüfung zahlt die KfW auf Ihr Konto aus.
Vor der Unterschrift die Förderbedingung klären. Ein Vertrag ohne die erforderliche Förderbedingung oder ein Baustart vor Antragstellung kann die Förderung ausschließen. Eine nachträglich ergänzte Vertragsklausel genügt nicht.
Sie müssen die Förderrichtlinie nicht auswendig kennen. Für den nächsten Schritt sollten die wichtigsten Punkte aber klar sein.
Nein. 80 % sind die Obergrenze für selbstnutzende Eigentümer in der höchsten Einkommensbonusstufe. Für andere Haushalte liegt die Obergrenze bei 70 %. Ihre tatsächliche Quote ergibt sich aus den passenden Bausteinen und wird auf die anrechenbaren Kosten angewendet.
Gemeint ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Der Regler zeigt eine unverbindliche Orientierung; Ihre Angaben bleiben im Browser und werden nicht automatisch versendet. Für den Förderantrag müssen das maßgebliche Einkommen und ein möglicher Familienzuschlag anhand der Voraussetzungen und Nachweise geprüft werden.
Private Vermieter können die Grundförderung erhalten. Die persönlichen Boni gelten nur für eine selbstgenutzte Wohneinheit. Der Rechner orientiert sich an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus. Bei mehreren Einheiten oder einer Eigentumswohnung müssen Kostenaufteilung und Antrag individuell geprüft werden.
Der Zuschuss wird erst nach Umsetzung und Prüfung ausgezahlt. Sie benötigen daher zunächst eine Finanzierung der Gesamtkosten. Ob ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 zu Ihrem Vorhaben passt, können Sie mit Ihrem Finanzierungspartner klären. Der ausgewiesene Eigenanteil ist kein sofortiger Rechnungsbetrag.
Bei einem Einfamilienhaus stellen Sie den Antrag selbst in „Meine KfW“. Ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung. SolarX begleitet die Vorbereitung und stimmt die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
KfW 458 setzt voraus, dass Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Bei einem jüngeren Gebäude prüfen wir mit Ihnen, ob eine andere Fördermöglichkeit passt.
Eine Förderbedingung darf nicht nachträglich in einen bereits geschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufgenommen werden. Klären Sie deshalb vor Vertragsabschluss die richtige Reihenfolge. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Es ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Angaben, keine Förderzusage und kein Angebot. Förderfähigkeit der Technik, Nachweise und weitere Voraussetzungen müssen geprüft werden. Auch kommunale Vorgaben zum Wärmenetz können relevant sein. Die KfW entscheidet im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Wir prüfen, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt und welche Förderung realistisch ist. Persönlich, für Berlin und Brandenburg, mit Begleitung bei den Förderunterlagen.
Kostenlose Förderberatung anfragen ↗+49 30 55649828Beschreiben Sie Ihr Vorhaben im Solarrechner. Alternativ schreiben Sie an kontakt@solarxgmbh.de. Es wird nichts automatisch versendet.
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